Allgemeine Informationen

Die Abrechnung erfolgt nach der offiziellen Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). In der Regel übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen keine Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Private Krankenversicherungen sowie private Zusatzversicherungen übernehmen je nach geschlossenem Vertrag die Behandlungskosten ganz oder anteilig zu ihren jeweiligen Versicherungsbedingungen. Erkundigen Sie sich hierfür bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Kostenträger vor Beginn der Behandlung.

Als Selbstzahler können Sie gegebenenfalls die erhaltene Rechnung zusammen mit den Kosten für verordnete Medikamente im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Bitte erkundigen Sie sich betreffs Ihrer persönlichen Möglichkeiten bei Ihrem Steuerberater.

 

Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind nach § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Terminabsage:

Sollten Sie einen reservierten Termin einmal nicht wahrnehmen können, so bitte ich um eine telefonische Absage spätestens 24h vor dem Termin, da ich Ihnen sonst die Stunde in Rechnung stellen darf.

 

Bezahlung

Eine Bezahlung mit EC-Cash oder Kreditkarte ist derzeit nicht möglich.


Honorar/ Behandlungskosten

Für Selbstzahler rechne ich meine Leistungen nach zeitlichem Aufwand ab. Der Stundensatz beträgt derzeit € 80,--. Daneben können gegebenenfalls Kosten für weitere spezielle Behandlungsarten (Bioresonanztherapie, Hormontestungen, etc.) entstehen. Diese werden im Bedarfsfall mit Ihnen vorab besprochen. Für die Erstanamnese beträgt der Gebührensatz pauschal € 190,-- für Selbstzahler. Privat- und Zusatzversicherte entsprechend nach den Sätzen der GeBüH.

 

Privat- und Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung nach den Sätzen des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.